Mit innovativen Ideen und verbesserten Programmen aus der Krise
Auch das Jahr 2022 war anfangs noch stark von der Corona-Pandemie geprägt. Zu der einen Krise kam dann leider eine weitere schreckliche hinzu: Ein Krieg in Europa, der uns alle zutiefst erschüttert.
Zur wirtschaftlichen Bewältigung wurden unter anderem die Fördermöglichkeiten der Bürgschaftsbanken im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung deutlich ausgeweitet – parallel auch bei den Hilfsprogrammen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für den deutschen Mittelstand abzumildern.
Insgesamt haben die Bürgschaftsbanken über 4.800 Vorhaben ermöglicht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies zwar ein Rückgang, das Volumen der Kredite und Beteiligungen, also das was bei den Unternehmen ankommt, blieb mit fast 2 Milliarden Euro nahezu auf Vorjahreshöhe.
Vielfach haben Überbrückungshilfen ihre zielgerichtete Wirkung entfalten können. Dadurch waren verbürgte Liquiditätskredite deutlich weniger gefragt. Auch ist die generelle Kreditnachfrage – im Vergleich zum längerfristigen Durchschnitt – weiterhin zurückhaltend. Das liegt an den vielen Unsicherheiten, wie zu Beginn letzten Jahres die weitere Pandemieentwicklung, der Krieg in der Ukraine, die deutliche Erhöhung der Energiepreise, die allgemeine Inflationsentwicklung sowie weiterhin die Störung globaler Lieferketten. Dies alles wirkt sich insbesondere im deutschen Mittelstand negativ auf das Investitionsklima aus.
Doch es gibt auch Lichtblicke: viele mittelständische Unternehmen sind mit innovativen Ideen aus der Krise gekommen. Dies zeigen die vielen Erfolgsbeispiele aus den Bürgschaftsbanken, die uns positive Einblicke geben, wie ein Ausweg aus den Krisensituationen gelingen kann.
Die weitere gute Nachricht für dieses Jahr: Seit dem 1. Januar 2023 können Bürgschaftsbanken für Kreditnehmerinnen und -nehmer Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen.
Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können.
Durch weitere Verbesserungen der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.